• Parkett 4

    Lorem Ipsum

  • Designbelag 2

    Lorem Ipsum

  • Teppich 2

    Lorem Ipsum

  • Teppich 3

    Lorem Ipsum

  • Parkett 3

    Lorem Ipsum

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Zulassung

Bereits seit dem 01.01.2011 müssen Parkett- und Holzfußböden sowie deren Oberflächenbehandlungs- und Klebstoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) haben.

Produkte mit dieser Zulassung tragen das Ü-Zeichen mit Zulassungsnummer.

Das europäische CE-Kennzeichen reicht nicht aus da es nur unzureichende Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält !

Von "Kollegen" werden jedoch immer noch Parkette, Lacke, Öle und Klebstoffe ohne Ü-Zeichen eingesetzt.

Achten Sie beim Kauf darauf, es geht um Ihre Gesundheit !