Zulassung
Bereits seit dem 01.01.2011 müssen Parkett- und Holzfußböden sowie deren Oberflächenbehandlungs- und Klebstoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) haben.
Produkte mit dieser Zulassung tragen das Ü-Zeichen mit Zulassungsnummer.
Das europäische CE-Kennzeichen reicht nicht aus da es nur unzureichende Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält !
Von "Kollegen" werden jedoch immer noch Parkette, Lacke, Öle und Klebstoffe ohne Ü-Zeichen eingesetzt.
Achten Sie beim Kauf darauf, es geht um Ihre Gesundheit !